Glossary


Silvesterverkauf
In Deutschland darf Feuerwerk der Klasse-II vom 29.12 bis zum 31.12. verkauft werden. Fällt einer der Verkaufstage auf einen Sonntag, so dürfen Feuerwerkskörper bereits am 28.12. an den Verbraucher abgegeben werden - damit ist sichergestellt, dass es immer 3 Verkaufstage gibt. Verwendet werden dürfen Feuerwerkskörper der Klasse-II üblicherweise am 31.12. und am 01.01. jeden Jahres (Gemeinden können Ausnahmen und Einschränkungen hierzu erlassen).See also: Silvester