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SprengG
Das Sprengstoffgesetz regelt den Umgang, den Verkehr und die Einfuhr von und mit explosionsgefährlichen Stoffen (beispielsweise Sprengstoffe oder Feuerwerkskörper) in Deutschland. Die aktuelle (3.) Revision des SprengG wurde im Jahr 2006 erlassen. Vier Verordnungen zum SprengG sowie eine Verwaltungsvorschrift präzisieren das Gesetz. §23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum SprengG (SprengV) regelt die Verwendung von Feuerwerkskörpern an Silvester. Links zu den Gesetzen und VerordnungenSee also: BAM, Klasse