Glossary


BAM
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ist unter Anderem für die Prüfung und Zulassung von Feuerwerkskörpern zuständig. Jeder in Deutschland frei (oder an Silvester) verkäufliche Feuerwerkskörper gehört zu den Klassen I, II und T1 oder Kategorie 1, 2 und T1/T2 und muss eine Zulassung durch die BAM erhalten. Diese Zulassung stellt sicher, dass der betreffende Feuerwerkskörper ausreichend sicher für den normalen Gebrauch ist. Kaufen und verwenden Sie daher nur BAM-geprüftes Feuerwerk!See also: Klasse, Polenböller, SprengG